Miet- und Nutzungsbedingungen

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die "mobile Fasssauna" ordnungs- und sinngemäß zu verwenden.
  2. Es herrscht Handtuch Pflicht für die Sitzbänke.
  3. Für eine evtl. anfallende Standgenehmigung ist allein der Mieter verantwortlich. Des Weiteren muss sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.
  4. In der "mobilen Fasssauna" besteht Rauchverbot. Gesetzliche Bestimmungen des Brand- sowie Unfallschutzes sind einzuhalten.
  5. Die Übergabe der "mobilen Fasssauna" an Dritte ist nicht gestattet. Ist der Mieter durch Pfändungsbeschlüssen etc. bedroht, so ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Entstehende Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.
  6. Die Sauna darf nur mit dem vom Vermieter mitgeschickten Holz befeuert werden. Alternativ darf vom Mieter ein gleichwertiges Holz verwendet werden. Andere Brennstoffe sind nicht erlaubt.
  7. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in der Sauna nicht gestattet.
  8. Die Sauna wird ausschließlich auf eigene Gefahr genutzt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle. Schäden bzw. Reparaturen am Anhänger oder der mobilen Sauna, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.
  9. Bei Selbstabholung der "mobilen Fasssauna" muss allein der Mieter sich um den ordnungsgemäßen Transport auf der Hin- und Rückfahrt der Fasssauna kümmern. Die Straßenverkehrsordnung muss vom Mieter eingehalten werden. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 80 km/h und muss an die Witterungsverhältnisse angepasst werden. Für Transportschäden (egal, ob Personen- oder Sachschäden) haftet vollumfänglich allein der Mieter.
  10. Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser bereit.
  11. Ein eigenhändiger Weitertransport der Fasssauna vom Mieter weg vom Mietort an einen anderen Ort ist ausdrücklich nicht gestattet und Bedarf vor Mietantritt einer schriftlichen Genehmigung vom Vermieter.
  12. Aufgüsse müssen explizit für die Sauna geeignet sein. Verfärbungen und Flecken auf Steinen, Ofen und Holz durch nicht geeignete Aufgüsse, werden in Rechnung gestellt.
  13. Eine erfolgte Anzahlung wird bei Stornierungen nicht zurückgezahlt. Der Mieter erhält dann einen Gutschein im Wert des Anzahlungsbetrages. Die Gültigkeit der Gutscheine beträgt 2 Jahre.